AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go)

§ 1 All­ge­mei­nes, Gel­tungs­be­reich

(1)Die fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) und den Ver­brau­chern und Unter­neh­mern (im Fol­gen­den “Käu­fer” genannt), die das Inter­net­an­ge­bot von Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) nut­zen. Die AGB betref­fen die Nut­zung der Web­site von Georg Schwarz (Espresso-Prego.de) sowie alle zu die­ser Domain gehö­ren­den Sub­do­mains. Maß­geb­lich ist jeweils die zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­ti­ge Fas­sung.

(2)Verbraucher im Sin­ne die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen sind natür­li­che Per­so­nen, die mit Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) in Geschäfts­be­zie­hung tre­ten, ohne dass dies ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann. Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen sind natür­li­che und juris­ti­sche Per­so­nen oder rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, die in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit mit Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) in eine Geschäfts­be­zie­hung tre­ten.

§ 2 Ver­trags­schluss

(1)Die Ange­bo­te von Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) im Inter­net stel­len eine unver­bind­li­che Auf­for­de­rung an den Käu­fer dar, bei Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) Waren zu bestel­len.

(2)Durch die Bestel­lung des gewünsch­ten Kauf­ge­gen­stands im Inter­net gibt der Käu­fer ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges ab.

(3)Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) ist berech­tigt, die­ses Ange­bot durch Zusen­dung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung anzu­neh­men. Die Auf­trags­be­stä­ti­gung wird über­mit­telt durch E‑Mail.

§ 3 Zah­lung, Fäl­lig­keit, Zah­lungs­ver­zug

(1)Die Bezah­lung der Waren erfolgt per Vor­kas­se. Wir behal­ten uns das Recht vor, im Ein­zel­fall bestimm­te Zah­lungs­ar­ten zu akzep­tie­ren oder aus­zu­schlie­ßen.

(2)Bei Zah­lung per Vor­kas­se ver­pflich­tet sich der Käu­fer, den Kauf­preis nach Ver­trags­schluss unver­züg­lich zu zah­len.

(3)Befindet sich der Käu­fer im Zah­lungs­ver­zug, hat er wäh­rend­des­sen jede Fahr­läs­sig­keit zu ver­tre­ten. Er haf­tet wegen der Leis­tung auch für Zufall, es sei denn, dass der Scha­den auch bei recht­zei­ti­ger Leis­tung ein­ge­tre­ten sein wür­de.

(4)Der Kauf­preis ist wäh­rend des Ver­zugs zu ver­zin­sen. Der Ver­zugs­zins­satz beträgt für das Jahr fünf Pro­zent­punk­te über dem Basis­zins­satz. Bei Rechts­ge­schäf­ten, an denen ein Ver­brau­cher nicht betei­ligt ist, beträgt der Zins­satz acht Pro­zent­punk­te über dem Basis­zins­satz.

(5)Die Gel­tend­ma­chung eines wei­te­ren Scha­dens ist nicht aus­ge­schlos­sen.

§ 4 Wider­rufs­recht

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die Waren in Besitz genom­men haben bzw. hat.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns, Herrn Georg Phil­ipp Schwarz, Espres­so-Pre­go, Peu­te­stra­ße 51B, 20539 Ham­burg, Tel.: 040 780 89 181, E‑Mail: info@espresso-prego.net, mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absen­den.

Fol­gen des Wider­rufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Wir kön­nen die Rück­zah­lung ver­wei­gern, bis wir die Waren wie­der zurück­er­hal­ten haben oder bis Sie den Nach­weis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück­ge­sandt haben, je nach­dem, wel­ches der frü­he­re Zeit­punkt ist.

Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wider­ruf die­ses Ver­trags unter­rich­ten, an uns (Herrn Georg Phil­ipp Schwarz, Espres­so-Pre­go, Peu­te­stra­ße 51B. 20539 Ham­burg ) zurück­zu­sen­den oder zu über­ge­ben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vier­zehn Tagen absen­den.

Sie tra­gen die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Rück­sen­dung der Waren. Sie müs­sen für einen etwa­igen Wert­ver­lust der Waren nur auf­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Waren nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist.

Ende der Wider­rufs­be­leh­rung

 

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zurück.)

An Herrn Georg Phil­ipp Schwarz, Espres­so-Pre­go, Peu­te­stra­ße 51B, 20539 Ham­burg, E‑Mail: info@espresso-prego.net

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag über den Kauf der fol­gen­den Waren (*)/die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienst­leis­tung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier):

Datum:

((*) Unzu­tref­fen­des strei­chen.)

§ 5 Lie­fe­rung

(1)Die Lie­fe­rung erfolgt durch Sen­dung des Kauf­ge­gen­stands an die vom Käu­fer mit­ge­teil­te Adres­se. Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) behält sich das Recht auf Teil­lie­fe­rung vor. Nach­sen­dun­gen erfol­gen ver­sand­kos­ten­frei.

(2)Die Kos­ten für den Ver­sand des Kauf­ge­gen­stands betra­gen max. 36 Eur und sind vom Käu­fer zu tra­gen. Für Aus­lands­lie­fe­run­gen wird, soweit nichts ande­res ange­ge­ben ist, der Preis für Ver­pa­ckung und Ver­sand geson­dert nach Gewicht berech­net. Wenn der Käu­fer eine spe­zi­el­le Art der Ver­sen­dung wünscht, bei der höhe­re Kos­ten anfal­len, so hat er auch die­se Mehr­kos­ten zu tra­gen.

(3)Erwirbt der Käu­fer den Kauf­ge­gen­stand für sei­ne gewerb­li­che oder beruf­li­che Tätig­keit, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung des Kauf­ge­gen­stands auf ihn über, sobald Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) den Kauf­ge­gen­stand dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat.

§ 6 Eigen­tums­vor­be­halt

Der Kauf­ge­gen­stand bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung Eigen­tum von Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go). Vor Eigen­tums­über­tra­gung ist eine Ver­pfän­dung, Siche­rungs­über­eig­nung, Ver­ar­bei­tung oder Umge­stal­tung ohne aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung von Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) nicht zuläs­sig.

§ 7 Prei­se

Der im jewei­li­gen Ange­bot ange­ge­be­ne Preis für den Kauf­ge­gen­stand ver­steht sich als End­preis ein­schließ­lich even­tu­ell anfal­len­der Mehr­wert­steu­er und wei­te­rer Preis­be­stand­tei­le. Der Preis umfasst nicht die Lie­fer- und Ver­sand­kos­ten.

§ 8 Rück­tritt

(1)Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) ist berech­tigt, vom Ver­trag auch hin­sicht­lich eines noch offe­nen Teils der Lie­fe­rung oder Leis­tung zurück­zu­tre­ten, wenn fal­sche Anga­ben über die Kre­dit­wür­dig­keit des Käu­fers gemacht wur­den oder objek­ti­ve Grün­de hin­sicht­lich der Zah­lungs­un­fä­hig­keit des Käu­fers ent­stan­den sind, bspw. die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens über das Ver­mö­gen des Käu­fers oder die Abwei­sung eines sol­chen Ver­fah­rens man­gels kos­ten­de­cken­den Ver­mö­gens. Dem Käu­fer wird vor Rück­tritt die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, eine Vor­aus­zah­lung zu leis­ten oder eine taug­li­che Sicher­heit zu erbrin­gen.

(2)Unbeschadet etwa­iger Scha­den­er­satz­an­sprü­che sind im Fal­le des Teil­rück­tritts bereits erbrach­te Teil­leis­tun­gen ver­trags­ge­mäß abzu­rech­nen und zu bezah­len.

§ 9 Gewähr­leis­tung

(1)Gewährleistung gegen­über Ver­brau­chern a) Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) trägt Gewähr dafür, dass der Kauf­ge­gen­stand bei Über­ga­be man­gel­frei ist. Zeigt sich inner­halb von sechs Mona­ten seit Über­ga­be des Kauf­ge­gen­stands ein Sach­man­gel, so wird ver­mu­tet, dass die­ser bereits bei Über­ga­be man­gel­haft war, es sei denn, die­se Ver­mu­tung ist mit der Art des Kauf­ge­gen­stands oder des Man­gels unver­ein­bar. Zeigt sich der Sach­man­gel erst nach Ablauf von sechs Mona­ten, muss der Käu­fer bewei­sen, dass der Sach­man­gel bereits bei Über­ga­be des Kauf­ge­gen­stands vor­lag. b) Ist der Kauf­ge­gen­stand bei Über­ga­be man­gel­haft, hat der Käu­fer die Wahl, ob die Nach­er­fül­lung durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung erfol­gen soll. Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) ist berech­tigt, die Art der gewähl­ten Nach­er­fül­lung zu ver­wei­gern, wenn sie nur mit unver­hält­nis­mä­ßi­gen Kos­ten mög­lich ist und die ande­re Art der Nach­er­fül­lung ohne erheb­li­che Nach­tei­le für den Käu­fer bleibt. c) Schlägt die Nach­er­fül­lung fehl, kann der Käu­fer grund­sätz­lich nach sei­ner Wahl Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses (Min­de­rung) oder Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­trags (Rück­tritt) sowie Scha­dens­er­satz ver­lan­gen. Bei nur gering­fü­gi­gen Män­geln steht dem Käu­fer kein Rück­tritts­recht zu. d) Ansprü­che des Käu­fers wegen Män­geln ver­jäh­ren in zwei Jah­ren, beim Ver­kauf gebrauch­ter Sachen in einem Jahr.

(2)Gewährleistung gegen­über Unter­neh­mern a) Ist der Kauf für Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) und den Käu­fer ein Han­dels­ge­schäft, hat der Käu­fer die gelie­fer­te Ware unver­züg­lich auf Qua­li­täts- und Men­gen­ab­wei­chung zu unter­su­chen und Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) erkenn­ba­re Män­gel inner­halb einer Frist von einer Woche ab Emp­fang der Ware schrift­lich anzu­zei­gen; andern­falls ist die Gel­tend­ma­chung des Gewähr­leis­tungs­an­spruchs aus­ge­schlos­sen. Ver­deck­te Män­gel sind Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) inner­halb einer Frist von einer Woche ab Ent­de­ckung schrift­lich anzu­zei­gen. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung. Den Käu­fer trifft in die­sem Fall die vol­le Beweis­last für sämt­li­che Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re für den Man­gel selbst, für den Zeit­punkt der Fest­stel­lung des Man­gels und für die Recht­zei­tig­keit der Män­gel­rü­ge. b) Bei Män­geln leis­tet Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) nach eige­ner Wahl Gewähr durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung. c) Die Ansprü­che des Käu­fers wegen Män­geln ver­jäh­ren in einem Jahr.

(3)Liefert Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) zum Zwe­cke der Nach­er­fül­lung einen man­gel­frei­en Kauf­ge­gen­stand, kann Georg Schwarz (Espres­so- Pre­go) vom Käu­fer Rück­ge­währ des man­gel­haf­ten Kauf­ge­gen­stands ver­lan­gen.

(4)Schäden, die durch unsach­ge­mä­ße oder ver­trags­wid­ri­ge Maß­nah­men des Käu­fers bei Auf­stel­lung, Anschluss, Bedie­nung oder Lage­rung her­vor­ge­ru­fen wer­den, begrün­den kei­nen Anspruch gegen Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go).

§ 10 Haf­tungs­be­schrän­kung

(1)Für ande­re als durch Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit ent­ste­hen­de Schä­den haf­tet Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) nur, soweit die­se Schä­den auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Han­deln oder auf schuld­haf­ter Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht durch Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) oder deren Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Ver­trags­we­sent­lich ist eine Pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Käu­fer regel­mä­ßig ver­trau­en darf. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Haf­tung auf Scha­dens­er­satz ist aus­ge­schlos­sen. Ansprü­che wegen einer von Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go) gege­be­nen Garan­tie für die Beschaf­fen­heit des Kauf­ge­gen­stands, aus­dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bzw. wegen daten­schutz­recht­li­cher Anspruchs­grund­la­gen blei­ben hier­von unbe­rührt.

(2)Nach dem jet­zi­gen Stand der Tech­nik kann die Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on über das Inter­net nicht feh­ler­frei und/oder jeder­zeit ver­füg­bar gewähr­leis­tet wer­den. Wir haf­ten daher nicht für die jeder­zei­ti­ge Ver­füg­bar­keit unse­res Inter­net­shops.

§ 11 Rechts­wahl, Gerichts­stand

(1)Alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Rechts­ver­hält­nis unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird. Die Gel­tung von UN-Kauf­recht ist aus­ge­schlos­sen.

(2)Ist der Käu­fer Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag der Geschäfts­sitz von Georg Schwarz (Espres­so-Pre­go). Das­sel­be gilt, wenn der Käu­fer kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat oder der Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt sind.

§ 12 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Soll­te eine Bestim­mung die­ser AGB ungül­tig oder undurch­setz­bar sein oder wer­den, so blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen die­ser AGB hier­von unbe­rührt, es sei denn, dass durch den Weg­fall ein­zel­ner Klau­seln eine Ver­trags­par­tei so unzu­mut­bar benach­tei­ligt wür­de, dass ihr ein Fest­hal­ten am Ver­trag nicht mehr zuge­mu­tet wer­den kann.

Alle Prei­se sind inkl. der gesetz­li­chen MwSt. ange­ge­ben, sofern nicht anders gekenn­zeich­net. Zusätz­lich kön­nen Kos­ten für die Ver­sand- und Zah­lungs­art anfal­len.